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Empfehlungen des Superintendenten

14. März 2020

Auch der Kirchenkreis Nienburg/Weser setzt sich intensiv mit der aktuellen Gefahrenlage auseinander und gibt Handlungsempfehlungen für die Kirchengemeinden.

Kirchliches Leben in Zeiten des Corona-Virus

Bild: Lechler

1. Gottesdienste

bitte beachten Sie strikt die Empfehlungen der Landeskirche und sagen alle Gottesdienste bis auf Weiteres ab. Jeder Aufenthalt in geschlossenen Räumen erhöht die Ansteckungsgefahr. Zum Schutz unserer Gemeindemitglieder und von uns selbst müssen wir alles Erdenkliche zur Erhaltung der Gesundheit tun. Und verweisen Sie auf die regelmäßigen Andachten und Gottesdienste in Radio, Fernsehen und Presse.

Sobald die Lage es zulässt, können kleine Andachten unter freiem Himmel gehalten werden.

2. Beerdigungen

Auch hier sind die landeskirchlichen Empfehlungen umzusetzen: Trauerfeiern und Beisetzungen nur im engsten Familienkreis. In die Kapelle sollte nur dieser vorher festgelegte Kreis eingelassen werden. Empfehlen Sie den trauernden Angehörigen, sich unmittelbar nach der Beisetzung vom offenen Grab zu entfernen, um den gutgemeinten Kondolenzen und Umarmungen zu entgehen. Als Zeichen der Verbundenheit können Sie die Angehörigen auf dem Weg zurück begleiten. Dies durchzusetzen wird auch auf Unverständnis stoßen, Sie können hier aber immer auf die landeskirchlichen Hinweise, welche auf kirchlichen Friedhöfen und bei kirchlichen Trauerfeiern zu beachten sind, verweisen. Die mir bekannten Bestatter im Kirchenkreis werde ich darüber in einer nächsten Mail informieren – und setze Sie ins Cc, damit Sie erkennen können, ob ich jemanden vergessen habe.

3. Trauungen und Taufen

Auch hier verweise ich auf die landeskirchlichen Empfehlungen.

4. Konfirmandenvorstellungsgottesdienste

Auch wenn Sie sie bereits vorbereitet haben: halten Sie sie nicht! Auch diese versammeln eine größere Menschenmenge in einem umschlossenen Raum und erhöhen das Risiko der Ansteckung. Eine Konfirmation ist auch ohne Vorstellungsgottesdienst vollgültig!

5. Konfirmationen

Vor einigen Stunden hätte ich Ihnen noch einige Alternativen genannt. Jetzt aber rate ich Ihnen: verfahren Sie so, wie es einige Kolleg(inn)en bereits geäußert haben und verlegen Sie sie in den Herbst! Im besonderen Einzelfall können Sie natürlich aus seelsorgerlichen Erwägungen heraus auch anders verfahren, aber bitte nur im engsten Familienkreis, und immer mit der Begründung, dass diese Maßnahme einzig und allein dem Schutz der Angehörigen dient!

 

6. Seelsorge

Bitte machen Sie keine Hausbesuche in der kommenden Zeit, sondern senden Sie Karten und andere Grüße. Vor allem aber: bleiben Sie erreichbar am Telefon – gewiss werden sich viele Gemeindemitglieder auf diese sichere Weise an Sie wenden, denn die Verunsicherung, Angst und Sorge sind ja groß.

7. Sitzungen

Soweit es möglich ist: sagen Sie sie ab. KV-Beschlüsse können mit den KV-Vorsitzenden bzw. Stellvertreter(inne)n vorbesprochen und dann per Rundbeschluss gefasst werden. Für alle, die dies Verfahren nicht kennen: jedes Mitglied des Gremiums muss abgestimmt haben, bevor der Beschluss gültig ist, und jedes Mitglied muss a.) dem Umlaufverfahren zustimmen und b.) mit ja, nein oder Enthaltung abstimmen.

Außerdem gibt es ja auch Verfahren für Telefon-, Video- oder Chatkonferenzen. Ich selber muss das erst noch lernen, aber andere von Ihnen sind da ja schon fit.

Natürlich können Sie sich gern an mich wenden, wenn Sie Fragen haben. Sollte sich die Lage weiter verschärfen, melde ich mich bei Ihnen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine gute, behütete Zeit, in der wir die Hoffnung nicht aufgeben, dass wir auch diese Krise überstehen werden!

Viele Grüße

Ihr Martin Lechler