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Schweringer Glocke

Nachricht 14. Mai 2018
Glocke Schweringen abgeflextes Inschrift Foto Fabian Gartmann300dpi
Bild: Fabian Gartmann

Glocke in Schweringen - Kirchenkreisvorstand fällt Beschluss

Nachdem der Kapellenvorstand der Ev.-luth. Kapellengemeinde Schweringen am 19.04.2018 beschlossen hatte "aufgrund der Komplexität der Problematik und aufgrund der angespannten Situation in der der Gemeinde [...] die Entscheidung über die Zukunft der Glocke mit Hakenkreuz und nationalsozialistisch geprägter Inschrift an den Kirchenkreisvorstand Nienburg zu delegieren", hat dieser in seiner Sitzung am 15.05. einen Beschluss zum weiteren Umgang mit der Schweringer Glocke gefasst:

 Beschluss des Kirchenkreisvorstandes aus seiner Sitzung vom 15.5.2018:

  1. Der Kirchenkreisvorstand des Kirchenkreises Nienburg ist der festen Überzeugung, dass eine Glocke, die mit einem Hakenkreuz und einer nationalsozialistischen Inschrift versehen ist, grundsätzlich nicht zu Gottesdienst, Andacht und Gebet geläutet werden darf.

    Er lässt sich dabei von der Barmer Theologischen Erklärung (29.-31. Mai 1934) leiten, in der es u. a. heißt: „Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe die Kirche die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen.“
    (EG 810, These 3).

    Die unzulässige Vermischung der christlichen Botschaft mit Aussagen der nationalsozialistischen Ideologie kann und konnte nach Auffassung des Kirchenkreisvorstandes auch nicht durch das Abflexen des Hakenkreuzes und von Teilen der nationalsozialistisch geprägten Inschrift der Schweringer Glocke aufgelöst werden.


    Der Kirchenkreisvorstand beschließt daher, die betroffene Glocke der Kirche Schweringen nicht wieder in Gebrauch zu nehmen und abzuhängen.
  1. Der Kirchenkreisvorstand nimmt damit verbunden das Angebot der Landeskirche an und bittet um die Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung des Abhängens der jetzigen Glocke und des Gusses und der Aufhängung einer gleichwertigen, neuen Glocke.

    Über den weiteren Verbleib der Glocke wird der Kirchenkreisvorstand unter Beteiligung des Kapellenvorstandes gesondert entscheiden.

    Davon unabhängig begrüßt der Kirchenkreisvorstand ausdrücklich den Beschluss des Kapellenvorstandes, die Geschichte der Kapellengemeinde in der Zeit des Nationalsozialismus mit Unterstützung des landeskirchlichen Archivs aufzuarbeiten. Auch der Kirchenkreisvorstand wird sich mit der Rolle des damaligen Kirchenkreises auseinandersetzen.  
  1. Der Kirchenkreisvorstand bietet an, auf Wunsch des Kapellenvorstandes zeitnah zur Erläuterung und Besprechung seines Beschlusses in die Kapellengemeinde zu kommen.