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Fusionsprozess nimmt Fahrt auf

05. Juni 2026
In einem Sonder-Newsletter informieren die Kirchenkreise über den Fusionsprozess. Grafik: Mirko Bartels

Die Gespräche zu einer möglichen Fusion der vier Kirchenkreise Grafschaft Schaumburg, Neustadt-Wunstorf, Nienburg und Stolzenau-Loccum sind in eine neue Arbeitsphase eingetreten. Zwischen Februar und Mai 2026 haben die vier Kirchenkreissynoden beschlossen, Fusionsgespräche aufzunehmen. Die Fusionsbeschlüsse der vier Kirchenkreissynoden sollen nach dem derzeitigen Prozessplan im November 2026 beraten werden.

Ziel des Prozesses ist es, kirchliche Arbeit vor Ort zu fördern. Dazu gehören eine verschlankte Leitungsstruktur mit einer Kirchenkreissynode und einem Kirchenkreisvorstand, zukunftsfähige Superintendenturen, eine gemeinsame Finanzsatzung sowie die Prüfung von Budgetierung statt bisheriger Zuweisungssysteme.

Frühzeitig handeln

Ein zentraler Gedanke des Prozesspapiers lautet, vor die Welle zu kommen. Noch würden keine Vorgaben von außen gemacht. Noch seien ausreichend finanzielle Mittel vorhanden. Und in den nächsten Jahren gebe es noch vergleichsweise viele hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Diese Zeit soll genutzt werden, um Strukturen zu schaffen, die den absehbaren Rückgang an Mitgliedern, Finanzen sowie ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berücksichtigen. Die übergeordneten Strukturen sollen dabei überproportional verschlankt werden, damit möglichst viele Ressourcen für die Arbeit vor Ort zur Verfügung stehen.

Arbeitsgruppen starten

In mehreren Arbeitsgruppen werden nun die Entscheidungsgrundlagen vorbereitet. Die AG Kirchenkreissynode befasst sich unter anderem mit Hauptsatzung, Geschäftsordnung, Größe der Synode und Ausschüssen. Die AG Kirchenkreisvorstand bearbeitet Fragen zu Größe und Besetzung des KKV, Sitzungsturnus, Sitzungsorten und Formaten.

Die AG Finanzplanung beschäftigt sich mit einer gemeinsamen Finanzsatzung und dem Vergleich von Budgetierungs- und Zuweisungsmodellen. Damit geht es um eine der zentralen Grundlagen für einen möglichen gemeinsamen Kirchenkreis.

Leitung und Regionen

Eine weitere Arbeitsgruppe mit den stellvertretenden Superintendentinnen und Superintendenten befasst sich mit Amtsbereichen, Kirchenkreiskonferenz, Regionen und kommunalen Grenzen. Dabei geht es auch um unterschiedliche Rollen, Zuständigkeiten und künftige Arbeitsweisen von Diakoninnen, Diakonen, Pastorinnen und Pastoren.

Der Blick auf kommunale Grenzen gehört ausdrücklich zu den Leitlinien des Prozesses. Ein möglicher neuer Kirchenkreis soll nicht nur kirchliche Strukturen ordnen, sondern auch die Zusammenarbeit mit benachbarten kommunalen und regionalen Strukturen im Blick behalten.

Mitarbeitende im Blick

Auch die Mitarbeitervertretungen sind in den Prozess eingebunden. Die AG MAV befasst sich mit der Überarbeitung von Dienstvereinbarungen, Freistellungen und der Frage, ob es künftig eine gemeinsame MAV für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben soll.

Vor dem möglichen Start eines neuen Kirchenkreises zum 1. Januar 2028 müssten Dienstvereinbarungen angepasst, die MAV-Organisation vorbereitet und die gemeinsame MAV-Wahl auf den Weg gebracht werden. Die Wahl einer gemeinsamen Mitarbeitervertretung ist nach dem Prozessplan für das erste Halbjahr 2028 vorgesehen. Geklärt werden soll auch die Frage, wie künftig eine ge-meinsame MAV für alle arbeiten kann, damit sie weiterhin vor Ort ansprechbar ist.

Kitas und Diakonie folgen

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Kindertagesstätten. Statt vier Trägermodellen soll ein gemeinsames Modell geprüft werden. Dadurch sollen Bereichsleitungen und pädagogische Leitungen besser vernetzt werden. Außerdem geht es um rechtssichere Vertretungsregelungen für pädagogische Leitungen bei Urlaub und Krankheit, ohne das Leitungsgefüge zu beeinträchtigen.

Eine eigene AG Kita soll noch gegründet werden. Zusätzlich wird sondiert, ob eine Fusion mit dem Diakonieverband Hannover Land denkbar wäre und wie sie aussehen könnte. Die mögliche Fusion der Diakonischen Werke gehört nach der vorliegenden Übersicht nicht zu den Themen, die für den Fusionsbeschluss im November 2026 entscheidungsrelevant sind. Als möglicher erster guter Termin wird der 1. Januar 2029 genannt.

Rechtssichere Trägerschaften und attraktive Arbeitsplätze
Zu den Leitlinien gehört auch die Schaffung rechtssicherer Trägerschaften. Genannt werden unter anderem Kirchenamt und Lebensberatung sowie gemeinsame Fundraiser und mögliche weitere gemeinsame Stellen.

Die Arbeitgeberattraktivität spielt ebenfalls eine Rolle. Im Prozesspapier werden Hansefit, Jobrad, interessante Arbeitsplätze und realistische Arbeitsumfänge genannt.

Damit geht es nicht nur um Organisation, sondern auch um die Frage, wie Kirche künftig gute und verlässliche Arbeitsbedingungen schaffen kann.

Beratung bis Oktober

Von April bis Oktober 2026 sollen die Arbeitsgruppen die für eine Fusion notwendigen Satzungen, Beschlussgrundlagen und Vorlagen erarbeiten. Die Mitglieder der Kirchenkreissynoden, Kirchenvorstände, Kirchenkreiskonferenz und Mitarbeitervertretungen sollen über Zwischenergebnisse in einem Newsletter informiert werden.

Für den 14. und 17. September sind digitale Treffen für Mitglieder der Kirchenkreissynoden vorgesehen. Dort sollen die Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen vorgestellt und beraten werden.

Entscheidung bleibt offen

Die Entscheidung über einen gemeinsamen Antrag aller Kirchenkreise an das Landeskirchenamt über eine mögliche Fusion liegt bei den vier Kirchenkreissynoden. Gesteuert wird der Prozess von einer Gruppe aus den vier Superintendentinnen und Superintendenten sowie der Kirchenamtsleitung.

Sollten die vier Kirchenkreissynoden im November 2026 die Beschlüsse fassen, würde es einen entsprechenden Antrag an die Landeskirche Hannovers geben. Bei positiver Rückmeldung könnte der neue Kirchenkreis nach dem derzeitigen Prozessplan zum 1. Januar 2028 entstehen. Im Jahr 2027 müssten dann weitere Themen bearbeitet werden: Handlungskonzepte, Finanzplanung, Stellenplanung, der Planungszeitraum der Landeskirche ab 2029 und die Vorbereitung der gemeinsamen MAV-Wahl.

Noch geht es nicht um fertige Antworten. Es geht darum, die fachlichen, rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Grundlagen so zu klären, dass die Synoden im November 2026 beraten und entscheiden können.

  • Zoomen Sie mit!

Für alle Interessierten gibt es Montag, den 14. September und Donnerstag, 17. September jeweils von 18.30 bis 20 Uhr einen Zoom.Dann wollen die vier Superintendent:innen über den aktuellen Stand informieren und ins Gespräch kommen. Der Zoom-Link wird noch bekannt gegeben.

Blick in die Nachbarschaft

Nienburg/Weser

16 Kirchengemeinden
5 Kapellengemeinden
9 Kindertagesstätten
29.500 Mitglieder

Drei Regionen, klare Kooperationen: Strukturwandel wird hier bereits praktisch umgesetzt.

Stolzenau-Loccum

15 Kirchengemeinden
3 Kindertagesstätten
22.000 Mitglieder
3 Regionen

Weite Fläche, kleine Orte, starke Mitte: Kirche nah bei den Menschen – geprägt durch Loccum.

Grafschaft Schaumburg

19 Kirchengemeinden
6 Kindertagesstätten
rund 34.000 Mitglieder
4 Regionen

Vielfalt auf engem Raum: Gemeinden, Dienste und Arbeitsfelder bilden ein dichtes kirchliches Netzwerk.

Neustadt-Wunstorf

23 Kirchengemeinden
32 Kirchen und Kapellen
12 Kindertagesstätten
ca. 33.000 Mitglieder

Zwischen Stadt und Land: geprägt von weiten Räumen, gewachsenen Strukturen und neuen Formen der Zusammenarbeit.