fruehling

Bild: emsz

Kirchenkreissynode beschließt Schutzkonzept "sexualisierte Gewalt"

06. Juni 2024
Vorstellung Schutzkonzept; vlnr: Simone Schad-Smith (Pfarrverwalterin i.A.), Dr. Christiane de Vos (Superintendentin), Florian Fröchtenicht (Diakon), Sabine Leers-Lindemann (Vors. MAV) (Bild: A. Iber)

Kirchenkreissynode verabschiedet Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

Am Donnerstag, dem 6. Juni 2024 verabschiedete die Kirchenkreissynode des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Nienburg einstimmig das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt. Tagungsort der Synode war das Gemeindehaus der Kirchengemeinde Borstel-Pennigsehl in Borstel.

Im Mittelpunkt der 12. Kirchenkreissynode stand die Vorstellung des neu entwickelten Schutzkonzepts zur Prävention sexualisierter Gewalt für den Kirchenkreis Nienburg. Das Konzept sieht vor, alle Kirchengemeinden und Einrichtungen in die Verantwortung zu nehmen, ihre Mitarbeitenden für das Thema sexualisierte Gewalt zu sensibilisieren. Das Konzept benennt die Prävention sexualisierter Gewalt als ein Querschnittsthema in allen Arbeits- und Lebensbereichen der Kirche. Somit sind alle Gemeinden und Einrichtungen nach Beschluss der Synode dazu angehalten, dass Konzept für die eigenen Gemeinde/Einrichtung zu beschließen.

Das Konzept wurde von einer multiprofessionell zusammengesetzten Steuerungsgruppe aus den Ev.-Luth. Kirchenkreisen Neustadt-Wunstorf und Nienburg zu Beginn des Jahres 2024 erarbeitet. Aus dem Kirchenkreis Nienburg waren Diakon Florian Fröchtenicht, MAV-Vorsitzende Sabine Leers-Lindemann, Pfarrverwalterin i.A. Simone Schad-Smith und Superintendentin Dr. Christiane de Vos beteiligt. Sie alle stellten gemeinsam das Konzept der Synode vor.

Grundlage sind Texte der Landeskirche Hannovers und Schutzkonzepte anderer Kirchenkreise. Der Hauptteil des Konzepts schildert die grundsätzlichen Herausforderungen, die Haltung des Kirchenkreises und die Erläuterung des Vorgehens. Anschließend wird erläutert, welche Folgen diese Haltung für das Verhalten hat - von Personalentwicklung bis hin zu Fortbildungen, Beschwerdemanagement, Krisenintervention und die Aufarbeitung von Verdachtsfällen. Die erwähnten Schulungen werden ab August 2024 zunächst für die Mitglieder der Kirchenkreiskonferenz angeboten. Nach und nach sollen dann alle Kirchenvorstandsmitglieder und jene, die sich beruflich oder ehrenamtlich in den Gemeinden und Einrichtungen engagieren, geschult werden.

Das Schutzkonzept umfasst einen umfangreichen Anhang mit Begriffserklärungen und Erläuterungen zu einem angemessenen Sprachgebrauch. Zusätzlich gibt es Musterrisikoanalysen, um Gemeinden und Einrichtungen den Zugang zu dem Thema zu erleichtern. Denn nach Beschluss des Konzepts muss jede Gemeinde und Einrichtung die angefügten Risikoanalysebögen bearbeiten. Anschließend soll alle fünf Jahre das Schutzkonzept vor Ort neu bearbeitet und bewertet werden.

Klar formuliertes Ziel des Konzeptes ist eine Sensibilisierung für den Umgang mit Grenzverletzungen. Situationen, die diese befördern, sollen schnellstmöglich erkannt werden, um einen sicheren und respektvollen Umgang in den Gemeinden und Einrichtungen zu gewährleisten.

(Julia Littmann)